Niederschlagswassergebühr berechnen und prüfen
Prüfen Sie in zwei Minuten, ob die Fläche auf Ihrem Bescheid stimmt.
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Ihre Gebühr berechnen
So wird die Niederschlagswassergebühr berechnet
Die Niederschlagswassergebühr bezahlt den Kanal, der das Regenwasser von Dächern und befestigten Flächen ableitet. Sie richtet sich nicht nach Ihrem Wasserverbrauch, sondern nach der Fläche, von der Regen in den öffentlichen Kanal fließt.
Die Formel ist einfach: angeschlossene Fläche in Quadratmetern mal Gebührensatz. Viele Städte rechnen durchlässige Flächen nur zum Teil an. In Bremen zählt ein Gründach zum Beispiel nur zu 30 Prozent.
| Fläche | zählt zu |
|---|---|
| Dach, Asphalt, Beton, Pflaster, Platten | 100 % |
| Gründach ab 5 cm Substrat | 30 % |
| Rasengitter, Ökopflaster, Fugenpflaster, Kies, Schotter | 30 % |
| Fläche mit Versickerung und Überlauf zum Kanal | 30 % |
| Fläche an einer Zisterne mit Überlauf | minus 20 m² je m³ Speicher |
| Fläche, die nur in den Garten entwässert | 0 % |
Quelle: Entwässerungsgebührenortsgesetz der Stadtgemeinde Bremen, § 6. Andere Städte haben eigene Regeln.
Ein Rechenbeispiel
Ein Haus in Bremen mit 120 m² Dach und 60 m² Pflaster zahlt 180 m² mal 0,83 Euro, also 149,40 Euro im Jahr. Läuft das Wasser von 30 m² Terrasse in den Rasen und sind 20 m² davon Ökopflaster, zählen nur noch 136 m². Das sind 112,88 Euro, also 36,52 Euro weniger im Jahr.
So funktioniert es
- 1Zahlen vom Bescheid eintragen
- 2Fünf Fragen zu Ihrem Grundstück beantworten
- 3Ergebnis sehen und bei Bedarf einen kostenlosen Prüfbericht anfordern
Fragen
Was ist die Niederschlagswassergebühr?
Eine Gebühr für das Regenwasser, das von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Kanal fließt. Viele nennen sie auch Regenwassergebühr oder Regensteuer. Sie richtet sich nach der angeschlossenen Fläche, nicht nach dem Wasserverbrauch.
Was ist Niederschlagswasser?
Regen, Schnee und Hagel, der auf Dächer, Wege und Plätze fällt und von dort abfließt.
Wie wird die Niederschlagswassergebühr berechnet?
Angeschlossene Fläche in Quadratmetern mal Gebührensatz Ihrer Stadt. Der Satz steht auf Ihrem Bescheid. In den großen Städten liegt er zwischen etwa 0,50 und 2,10 Euro pro m² und Jahr.
Wer zahlt die Niederschlagswassergebühr, Mieter oder Vermieter?
Den Bescheid bekommt der Eigentümer. Vermieter dürfen die Gebühr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Zählt eine Regentonne?
Nein. Eine Regentonne ist zu klein und lässt sich abbauen. Abschläge gibt es nur für fest eingebaute Zisternen, und auch das nicht in jeder Stadt.
Bringt eine Zisterne etwas?
In vielen Städten ja. In Bremen werden je Kubikmeter Speicher 20 m² von der angeschlossenen Fläche abgezogen, wenn die Zisterne einen Überlauf zum Kanal hat. Ohne Überlauf zählt die Fläche gar nicht. In Reinbek bringt eine Zisterne mit Überlauf keinen Abschlag.
Muss ich für Pflaster zahlen, das nicht an den Kanal angeschlossen ist?
Nein. Gebühren fallen nur für Flächen an, von denen Wasser in den öffentlichen Kanal gelangt, auch auf dem Umweg über die Straße und den Gully. Läuft das Wasser ganz in Ihren Garten, zählt die Fläche nicht.
Was mache ich, wenn die Fläche auf dem Bescheid nicht stimmt?
Melden Sie die richtigen Flächen der Stadt oder dem Wasserversorger, meist auf einem Formular oder in einem Online-Portal. Für Einwände gegen einen Bescheid gilt die Frist, die auf dem Bescheid steht, meist ein Monat. Rechtlich beraten Sie Anwälte oder Haus & Grund. Wir messen und rechnen, wir beraten nicht rechtlich.
Bekomme ich zu viel gezahlte Gebühren zurück?
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Innerhalb der Frist nach einem Bescheid lässt er sich vollständig prüfen. Danach korrigieren viele Städte nur noch für die Zukunft. Manche erstatten bis zu vier Jahre; das entscheidet die Stadt.